Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, können seit 01.01.2011 Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Die Leistungen gibt es für Kinder, die noch keine 25 Jahre alt sind; die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben jedoch nur für Kinder, die noch nicht 18 Jahre alt sind.
Informationen finden Sie hier:
https://www.landkreis-coburg.de/files/antrag_but.pdf